Allgemeine Geschäftsbedingungen der H & D Dienstleistung GmbH Elektroinstallation
Diese dienen der Transparenz und Ihrer rechtlichen Absicherung, um eine klare und vertrauensvolle Zusammenarbeit zu gewährleisten. Bitte nehmen Sie sich die Zeit, diese sorgfältig durchzulesen.

Präambel und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in Ihrer ab dem 01.01.2026 gültigen Fassung für sämtliche Angebote, Aufträge, Kaufverträge sowie Lieferungen, welche die H&D Dienstleistung GmbH - Elektroinstallation, Pötzschker Weg 2-4, 04179 Leipzig, für ihre Auftraggeber (Käufer) erbringt. Die Bedingungen besitzen ebenso vollumfängliche Gültigkeit für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen der Parteien, ohne dass es hierfür einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Anderslautende, abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen des Käufers werden grundsätzlich nicht anerkannt; sie werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprochen wird, es sei denn, die H&D Dienstleistung GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

Angebote, Unterlagen und Vertragsschluss
Sämtliche Angebote der H&D Dienstleistung GmbH sind grundsätzlich freibleibend sowie unverbindlich und verstehen sich lediglich als Aufforderung an den Auftraggeber, eine Bestellung abzugeben. Sie besitzen eine feste Geltungsdauer von 4 Wochen. Reagiert der Auftraggeber nicht herauf mit einer telefonischen oder schriftlichen Bestellung, stellt dies einen rechtlich bindenden Antrag auf Abschluss eines Vertrages dar. Der Vertrag kommt im Anschluss entweder durch das Absenden einer schriftlichen Auftragsbestätigung seitens der H&D Dienstleistung GmbH oder direkt durch die tatsächliche Ausführung der Lieferung bzw. Leistungserbringung zustande.
Erstellte Angebotsunterlagen wie Abbildungen oder Zeichnungen sind nur dann als maß- und gewichtsgenau anzusehen, wenn dies explizit schriftlich bestätigt wurde. Alle Kalkulationen, Pläne, Berechnungen und Kostenvoranschläge bleiben geistiges Eigentum des Unternehmens; sie dürfen ohne vorherige Zustimmung weder vervielfältigt, verändert noch Dritten zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung des Auftrag unverzüglich zurückzugeben.

Leistungsumfang und Ausführung
Der Auftraggeber muss bauseits einen kostenfreien, verschließbaren Raum für Werkzeuge, Materialien und den Aufenthalt de Mitarbeiter bereitstellen, womit erbrachter Leistungsstufen in seine Obhut übergeht. Verbindliche Fristen und Termine bedürfen der Schriftform und verlängern sich, wenn der Kunde erforderliche Unterlagen oder Mitwirkungspflichten verzögert. Unverschuldete Verzögerungen entbinden das Unternehmen von Fristen; ein Rücktritt des Kunden ist erst nach erfolglosem Ablauf einer schriftlichen gesetzten Nachfrist zulässig.
Nach Fertigstellung oder Probebetrieb ist die Anlage abzunehmen; unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung. Bei Ingebrauchnahme oder versäumter Abnahmefrist gilt das Werk als abgenommen; verstreicht eine gesetzte Nachfrist fruchtlos, kann das Unternehmen vom vertrag zurücktreten und 20 % des Nettopreises als Schadenersatz fordern. Fehlgeschlagene Instandsetzungen werden als Arbeitszeit berechnet, wenn der Fehler technisch nicht feststellbar bzw. behebbar ist oder der Kunde den Zugang versäumt bzw. den Auftrag abbricht.

Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich als Nettopreise ab Werk exklusive Verpackung, Transport oder Montage. Rechnungen sind sofort nach Erteilung ohne Abzug in einer Summe fällig; Teilzahlungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarungen. Nicht im Auftrag enthaltene Leistungen werden nach Aufmaß und Zeit abgerechnet, wobei das Beladen des Fahrzeugs als Arbeitszeit zählt.
Eine Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur bei unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Forderungen zu; bei Mängeln darf die Zahlung nur in Höhe des mangelhaften Teils einbehalten werden. bis zur vollständigen Bezahlung behält sich das Unternehmen das Eigentum an allen gelieferten Teilen vor und nutzt ein erweitertes Pfandrecht an Gegenständen des Kunden, die sich im rahmen des Auftrags in seinem Besitz befinden.

Gewährleistung und Haftung
Die Gewährleistung Frist für Arbeitsleistungen und eingebautes Material beträgt 1 Jahr. Ausgeschlossen sind Schäden durch Fehlbedienung, Verschleiß, Verschmutzung, äußere Einflüsse oder höhere Gewalt. Bei berechtigten Mängeln erfolgt die Nacherfüllung nach Wahl des Betriebs durch Reparatur oder Neuherstellung, wofür der Kunde eine angemessene Frist gewähren und den Gegenstand zugänglich machen muss. Unberechtigte Mängelrügen werden dem Kunden als Reparatur Auftrag in Rechnung gestellt.
Herstellergarantien werden nicht Bestandteil des Vertrages. Geringe Farbabweichungen oder technische Verbesserungen gelten als vertragsgemäß und für Fehler aufgrund von Kundenanweisungen wird kein Haftung übernommen. Die Haftung für Schäden ist - außer bei Verletzung von leben, Körper, Gesundheit und kardinalspflichten - auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt sowie der Höhe nach auf die Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.

Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Kaufleute wird der Sitz der H&D Dienstleistung GmbH als exklusiver Gerichtsstand vereinbart. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Klauseln unwirksam oder lückenhaft sein, bleibt der Ertrag im Übrigen wirksam und die Parteien verpflichten sich, eine wirtschaftlich nahestehende, wirksame Regelung zu finden. Bei einem Rücktritt sind empfangene Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls Wertersatz für Wertminderungen zu leisten.
Hinweis: Bei Fragen zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einzelnen Bestimmungen können Sie sich jederzeit gerne telefonisch an uns wenden unter